Kündigungsfristen der Krankenversicherung

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Wie jede Kündigung, so unterliegt auch die Kündigung der Krankenversicherung einer Kündigungsfrist. Diese ist besonders bei den privaten Krankenversicherungen zu beachten, da diese meist nur jährlich möglich sind und drei Monate betragen. Die Kündigungsfrist kann sich sowohl auf das Kalenderjahr als auch auf den Zeitpunkt des Versicherungsbeginns beziehen.

Wechsel der privaten Krankenversicherung

Der Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in einer andere ist meist nicht unproblematisch. Seit der Gesundheitsreform 2009 müssen die privaten Krankenversicherungen mindestens einen Teil der Alterungsrückstellungen an die neue Versicherung abgeben. Das gilt für Neuversicherte. Versicherte, die bereits vor dem Jahre 2009 privat krankenversichert waren, hatten lediglich bis 30.06.2009 die Möglichkeit bei der Versicherung zu kündigen und die vollen Altersrückstellungen mitzunehmen.

Altersrückstellungen der privaten Krankenkasse

Nach diesem Zeitpunkt ist die Möglichkeit vorhandene Altersrückstellungen mitzunehmen nicht mehr gegeben.
Nimmt ein Arbeitnehmer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf und hat ein Einkommen, das unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, so wird er automatisch bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und die Kündigung der privaten Krankenversicherung tritt unmittelbar ein. Eine schriftliche Kündigung an die private Krankenversicherung hat innerhalb von drei Monaten zu erfolgen, der  sozialversicherungspflichtige Arbeitsplatz und das dafür zu erhaltene Einkommen müssen als Beleg beigefügt werden.

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