Hilfsmittel sind keine Heilmittel

  • a
  • b
  • c
  • d
  • e
  • f
  • g
  • h
  • i
  • j
  • k
  • l
  • m
  • n
  • o
  • p
  • q
  • r
  • s
  • t
  • u
  • v
  • w
  • x
  • y
  • z

Hilfsmittel und Heilmittel werden gerne in einen Topf geworfen, dabei sind das ganz unterschiedliche Dinge. Ein Hilfsmittel sind Geräte oder Produkte, die die Gesundung verbessern und den Alltag erleichtern bzw. vereinfachen. Das können  Geräte oder Apparate sein, aber auch Bandagen, Alltagshilfen, Inkontinenzhilfen oder andere Hilfsmittel, die ein Sanitätshaus zu bieten hat. Selbst eine Wärmflasche gehört zu den Hilfsmitteln.

Gesetzliche Krankenversicherung: Hilfsmittel

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht für alle Hilfsmittel die Kosten. Zu welchen Leistungen die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet sind, ist im § 139 des SGB genau aufgeschlüsselt. Anhand des Verzeichnisses, das der Paragraph beinhaltet, werden die Leistungen erstattet. Für die Leistungen, die im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt werden, ist vom Arzt ein Rezept auszustellen, da diese Hilfsmittel verschreibungspflichtig sind.

Die privaten Krankenkassen erstatten die Kosten zu einem Festpreis. Ist das Hilfsmittel teurer, so bezahlt der Versicherte den Mehrbetrag. Auch die privaten Krankenversicherungen haben einen Leistungskatalog, doch die Leistungen an den Versicherungsnehmer sind Ermessenssache. Meist beträgt die Leistung der Krankenversicherung 10%.

n/a