Heilmittelversorgung z.B. Massagen, Heilpraktiker

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Zu den Anwendungen der physikalischen Medizin gehören gem. § 4 Abs. 3.2 AVB KKV die Heilmittel, deren Anwendungen einen Heilerfolg sichern sollen. Verordnet werden diese nur von Ärzten und Heilpraktikern. Zu den Heilmitteln gehören u. a.

  • Massagen
  • Therapien wie z. B. Sprach- und Lichttherapie, oder Ergotherapien
  • medizinische Bäder
  • Inhalationen
  • Krankengymnastik
  • Bestrahlungen.

Die gesamten Heilmittel sind in den Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses detailliert aufgelistet.

Kosten für Heilmittel: Krankenversicherung

Die Kosten für Heilmittel werden nur dann übernommen, wenn für eine bestimmte Maßnahme der therapeutische Nutzen nachgewiesen ist. Gem. Heilmittel-Richtlinie, die im Jahre 2004 überarbeitet wurde, dürfen nur noch max. 6 Anwendungen pro Rezept verordnet werden, für Ergo- und Sprachtherapien sind es 10 Anwendungen. Bevor ein neues Rezept ausgestellt werden darf, muss eine vierteljährliche (12 Wochen) Pause eingelegt werden. Es sind zwar Ausnahmen möglich, doch diese müssen von der gesetzlichen Krankenversicherung genehmigt werden. Diese hat fünf Werktage Frist die Entscheidung zu fällen. Wird diese Frist nicht eingehalten, gilt die Maßnahme als genehmigt. Der Versicherte ist für jedes Rezept zuzahlungspflichtig.

Private Krankenversicherung zahlt Kosten

Die privaten Krankenversicherungen akzeptieren und übernehmen auch die Kosten für alternative Heilmethoden, sofern sich diese schon positiv bewährt haben.

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