Gesetzliche Krankenversicherung

Welchen Schutz brauchen Sie ?

Die Kassen bieten trotz Einheitsbeitrag verschiedene Leistungen an. Ergänzend können wir Ihren eine Zusatzversicherung anbieten. Wir helfen Ihnen gerne beim Krankenkassenwechsel.

Gesetzliche Krankenkasse


Der Beitragssatz der GKV wurde durch die Gesundheitsreform vom 2009 vereinheitlicht.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen unterscheiden sich jedoch in den Leistungen und bieten teilweise außerhalb der Grundleistungen, weitere Zusatzleistungen wie z.B. Akupunktur, 24-Stunden-Hotline, Terminreservierungen bei Fachärzten, Reiseimpfungen, Ernährungskurse oder Kostenerstattung für Naturheilverfahren an.  Die gesetzliche Krankenkasse ist ein sehr wichtiger Bestandteil unseres Sozialversicherungssystems. Dazu gehören auch Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung. Ein enorm großer Anteil der Deutschen sind versicherungspflichtig in der GKV, wenn das Einkommen als Arbeitnehmer in den letzten drei Jahren unter der Versicherungspflichtgrenze lag.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Vergleich – Krankenkassen Vergleiche

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Bei der gesetzlichen Krankenkasse haben alle Versicherten Anspruch auf die gleichen Versicherungsleistungen. Durch die letzte Gesundheitsreform bietet die gesetzliche Krankenkasse weitere Möglichkeiten auf einen individuellen GKV-Schutz. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten sogenannte Wahltarife an. Zusätzliche Leistungen können mit der GKV vereinbart werden. Beitragsrückerstattung, Hausarztarife sowie integrierte Versorgung sind möglich. Beim Krankenkassenwechsel sollte unbedingt auf die einzelnen Mehrleistungen einer Kasse geachtet werden.

Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse

Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung werden die Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse in Abhängigkeit des Einkommens des Versicherten erhoben. Gutverdiener übernehmen Risiken für Sozialschwache. Dieses System ist ein Bestandteil des Deutschen Sozialstaates.

Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse

Die Leistungen der GKV sind gesetzlich geregelt und deshalb weitestgehend gleich. Dennoch sollte man sich von den angeblich identischen Leistungen einer GKV beim Krankenversicherung Wechsel nicht beirren lassen. Denn die Zusatzleistungen oder Besonderheiten unterscheiden sich definitiv bei einigen Kassen. Interessant sind Prämienmodelle wo bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen Beiträge zurück erstattet werden können.

Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse und Krankenversicherung Wechsel

Kündigungen der gesetzlichen Krankenkassen sind an Fristen gebunden. Bei Einführung eines Zusatzbeitrages kann eine außerordentliche Kündigung erfolgen und ein Krankenkassen Wechsel vollzogen werden. Bei Wahltarifen der gesetzlichen Krankenkasse gilt diese Regelung nicht. In unserer aktuellen Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen können Adressen recherchiert werden. Die Anzahl der Krankenkassen in Deutschland kann stark abweichen, da es einige Fusionen gibt. Dadurch könnte die eine oder andere Krankenkasse nicht mehr aktuell sein.

Merkmale der gesetzlichen Krankenkasse

Versicherte müssen in vielen Bereichen Zuzahlungen leisten wie z.B. Zahnersatz, Medikamente oder Praxisgebühr. Als Vorteil der GKV kann die Familienversicherung genutzt werden, wo man seinen Ehepartner oder Kinder kostenlos mitversichern kann.

Zusatzbeiträge und Bestandteile der gesetzlichen Krankenversicherungen

Krankenkassen können Zusatzbeiträge fordern, wenn die Finanzmittel aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen. Die GKV ist ein Solidarsystem in Deutschland. Alle gesetzlich Versicherten zahlen unabhängig vom Alter oder dem Gesundheitszustand die gleichen Beitragssätze und erhalten die gleichen Leistungen. Die Beiträge zur Krankenkassen werden abhängig vom Einkommen berechnet. Familienversicherte sind als Ausnahme kostenlos mitversichert. Ein bestimmtes Einkommen sowie eine gewisse Anzahl von Arbeitsstunden müssen bei der Familienversicherung  Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird über den Gesundheitsfonds geregelt seit dem Jahr 2009. Zusatzbeiträge können ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen durch die Krankenkassen verlangt werden. Diese werden zum Teil schon gefordert wie z.B. von der DAK.

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